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Impressum

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Anschrift :

Meininger Dampflok Verein e.V. (MDV)
c./o. Hans-Peter Witter
Am Flutgraben 2
98617 Meiningen

Für den Inhalt gemäß §10 Abs. 3 MDStV verantwortlich,neu nach § 5 TMG (Telemediengesetz) und DSGVO

Meininger Dampflok Verein e.V., Sitz Meiningen

Registergericht Meiningen, VR Nr. 577

Vereinsvorsitzender: Herr Hans-Peter Witter

info@meininger-dampflokverein.de

 

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Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

Die Betreiber der Seiten sind bemüht, stets die Urheberrechte anderer zu beachten bzw. auf selbst erstellte sowie lizenzfreie Werke zurückzugreifen.

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Fahrten und Veranstaltungen des Meininger Dampflok Verein e.V.

1. Vertragspartner

Vertragspartner ist der Meininger Dampflok Verein e.V., Am Flutgraben 2, 98617 Meiningen, E-Mail: info@meininger-dampflokverein.de

2. Anmeldung und Vertragsschluss

Veröffentlichte Fahrtausschreibungen umreißen den vorgesehenen Veranstaltungsablauf zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Mit der Betätigung des Button KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN auf dem Fahrkartenportal unserer Webseite wird der Bestellvorgang abgeschlossen. Sie geben damit ein verbindliches Angebot für den Abschluss eines Vertrages ab. Auf Ihr Angebot erhalten Sie innerhalb weniger Tage per E-Mail den Zugang Ihrer Bestellung auf die angegebene E-Mail-Adresse detailliert bestätigt. In einem weiteren Schritt erhalten Sie von uns eine Rechnung auf ihre vorliegende Bestellung. Der rechtsgültige Vertragsschluss kommt hier mit dem Versand der Rechnung per Email oder per Post und mit dem Eingang Ihrer Zahlung des gesamten  Rechnungsbetrages auf unserem Konto zu stande. In diesem Zuge werden die bestellten Plätze mit Sitzplatzgarantiert für Sie festgelegt. 

Es besteht auch die Möglichkeit, telefonisch eine Bestellung abzugeben. Hierzu erhalten Sie von uns eine Rechnung per E-mail oder per Post. Der rechtsgültige Vertragsschluss kommt hier mit dem Versand der Rechnung per Email oder per Post und mit dem Eingang Ihrer Zahlung des gesamten  Rechnungsbetrages auf unserem Konto zu stande. Auch hier werden die bestellten Plätze mit Sitzplatzgarantiert für Sie festgelegt. 

An unser Angebot mit Zahlunsanforderung per Rechnung halten wir uns 10 Tage gebunden. Sollte der Zahlungseingang in dieser Frist bei uns nicht erfolgen, so sind ist es uns freigestellt, die gebuchten Plätze anderweitig zu vergeben. 

Abweichend kann nachvollziehbar schriftlich per E-Mail vereinbart werden, das die Zahlung des Preises erst auf der Veranstaltung oder im Zug erfolgt. Hier kommt der Vertrag ebenfalls mit der Zahlung zu stande.  

3. Zahlung und Folgen verspäteten Zahlungseingangs

Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zahlungsmöglichkeit ist die Überweisung auf ein von uns angegebenes Konto. Wenn alternativ die Zahlung im Zug schriftlich per E-Mail vereinbart ist, so muss diese Zahlung in bar in € erfolgen. Kartenzahlung ist nicht möglich.

Beleg für geleistete Zahlung ist die E-Mail mit der Zahlungsaeingangsbestätigung, welche wir Ihnen mit Angabe ihrer reservierten Plätze zusenden. Für vereinbarte (Bar-)Zahlung im Zug erhalten Sie als Beleg eine Fahrkarte.

4. Vertragsbedingungen, Vertragsänderungen, Nichtantritt der Fahrt

Die von uns angebotenen Fahrten finden mit historischen Fahrzeugen statt. Wir vermitteln hier einen Eindruck von den in Leben und auf Reisen aus vergangenen Zeiten. Es kann nicht ein aktueller Standard der Fahrzeugaussattung an zum Beispiel Klimatisierung und Komfort erwartet und erreicht werden. Unsere Fahrzeuge haben offenen WC-Systeme, welche in Bahnhöfen nicht benutzt werden dürfen. Das Mitführen von Hunden ist in unseren Zügen ausgeschlossen. Kinder sind zwingend von Ihren Erziehungsberichtigten oder betreuenden Erwachsenen fortwährend zu beaufsichtigen, um Gefährdungen und Unfälle zu vermeiden. Mit der Ausstattung der Fahrzeuge ist sorgfältig umzugehen. Vorhänge dienen nicht als Lagesicherung für Schiebefenster. In unseren Zügen besteht ausnahmslos grundsätzliches Rauchverbot. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss von der Fahrt am nächsten Unterwegsbahnhof. Störungen an Einrichtungen oder Beschädigungen sowie sind dem Zugpersonal umgehend zu melden. Den Anweisungen unseres Zugpersonals ist Folge zu leisten.

Unsere Fahrten können nur bei Erreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl stattfinden. Sollte die Zahl nicht erreicht werden, so sagen wir die fahrt vor dem Versand der Rechnung ab und informieren unsere Kunden, welche für diese Fahrt eine Bestellung getätigt haben.

Sollten übergeordnete Rahmenbedingungen für uns die Durchführung der Fahrt nicht ermöglichen (zum Beispiel Gleisbaustellen oder Streckensperrungen, behördliche Vorgaben etc.) so sagen wir die Fahrt ab und überweisen die eingegangen Rechnungsbeträge wieder zurück. Alternativ kann die geplante Fahr terminlich verschoben werden. Der Ersatzreisetermin stellt rechtlich die Absage des vorliegenden Angebotes oder Kündigung des geschlossenen Vertrages dar und wir bieten im Rahmen einer Vertragsänderung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise an. Wenn Sie sich nicht innerhalb der Ihnen im Angebot gesetzten Frist äußern, gilt unser Angebot zur Vertragsänderung gemäß § 651g Absatz 2 Satz 3 BGB als angenommen, soweit wir Sie vorher ordentlich (nach Maßgabe von Artikel 250 § 10 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch – EGBGB) unterrichtet haben.

Der geschlossene Vertrag wird durch den Nichtantritt der Fahrt nicht berührt. Unsere Züge können nur verkehren, wenn durch die Einnahmen die entstehenden Kosten gedeckt sind. Als ehrenamtlicher Verein sind wir kein Wirtschaftsbetrieb und können und wollen wir hier auch keine Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und Gewinne erzielen. Aus diesem Grund wird geschlossene Vertrag durch den Nichtantritt der Fahrt nicht berührt und es erfolgt auch keine Rückerstattung des gezahlten Fahrpreises.

Es ist Ihnen freigestellt, dass ein oder mehrere Ersatzteilnehmer an der gebuchten Fahrt teilniehmen, sofern die vereinbarten Zahlungsbedingungen im Bezug auf Ermässigungen erfüllt werden. Sollten durch den Nichtantritt uns Aufwendungen und Kosten erspart bleiben, so werden diese erstattet. Dies trifft in der Regel für im Fahrpreis enthaltenen Eintrittspreise zu, sofern wir die Buchung/Karten zurück geben können. 

Die Fahrt mit historischen Fahrzeugen kann die Verfügbarkeit unserer Reisezugwagen einschränken. Sollten Wagen der gebuchten Wagenklasse ausfallen, so bieten wir Ihnen die Umbuchung auf eine andere Klasse an. Hier ist der Differenzbetrag zu zahlen oder wird erstattet. Sollten Fahrzeuge ausfallen und damit Plätze entfallen, so wird den betreffenden Teilnehmern für diese Fahrt abgesagt. Hier entscheidet der Zeitpunkt des Bestelleingangs. 

Sollte der Zug durch Schaden und Ausfall nicht mit der vorgesehenen Lokomotive verkehren können, so bemühen wir uns um eine Ersatzlokomotive. Dies muss nicht zwingend eine Dampflok sein. Es kann technisch und betrieblich bedingt zu Abweichunge der Fahrzeiten, der angefahrenen Bahnhöfe, der Route, Reisezeit und Reiselänge kommen. Damit ist kein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Preises verbunden. 

Sollte die geplante Zugfahrt komplett ausfallen, so wird der gezahlte Reisepreis zurück überwiesen.

Weitergehende Forderungen Abweichungen bei der Durchführung oder Entfall der geplanten Zugfahrt für evtl. Anfahrt, Übernachtung oder ähnliches werden nicht übernommen und erstattet.

Der Kunde muss sich zwingend am Abend vor der geplanten Fahrt auf unserer Webseite eee.meininger-dampflokverein.de darüber informieren, ob es kurzfristige Abweichungen bei unseren Fahrzeiten gibt. Komplexe Abläufe und Abhängigkeiten im Bahnbetrieb könn immer zu Änderungen und Anpassungen unserer Fahrzeiten führen. Für Aufwendungen und Schäden auf Grund Nichbeachtung und nicht eingeholter Information übernehmen wir keinerlei Ersatz.

5. Haftung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den einfachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden nicht schuldhaft von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist.

Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die von uns als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge, usw. haften wir auch bei Teilnahme unserer Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.

Wir haften nicht für Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Epidemien, Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Erdrutsche, Entgleisungen, unvorhersehbare technische Defekte, Diebstahl, usw.), Personen im Gleis, die ein Streckensperrung verursachen, oder durch persönliche Missgeschicke (z.B. Sturz bei Fotoveranstaltungen).

6. Versicherungen

Sofern eine Reiserücktrittskostenversicherung in der Fahrtausschreibung oder Bestätigung nicht ausdrücklich enthalten ist, ist eine solche nicht Bestandteil unserer Leistungen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen den rechtzeitigen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Weiterhin empfehlen wir den Abschluss von Reiseversicherungen, die Unfall-, Haftpflicht-, Krankenversicherung betreffen.

7. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Meiningen

8. Information zur Online-Streitbeilegung

Zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmen aus Online-Rechtsgeschäften hat die Europäische Kommission im Internet eine europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung eingerichtet. Über den folgenden Link erreichen Sie die OS-Plattform:

https://webgate.ec.europa.eu/odr/mail/index.cfm?event=main.home.show&lng=DE

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird damit die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame bestimmungen sind durch wirksame bestimmunge zur ersetzen, die dem formulietren Anliegen am näcjhsten kommen. 

Meiningen den 09.03.2025